Zeiterfassungssysteme

Ist die alte Stechuhr wieder inn?Zeiterfassungssysteme

Zeiterfassungssysteme waren immer eine geteilte Angelegenheit: Die einen hatten es - die anderen hatten es nicht!

Nach dem neuesten EUGH-Urteil müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen lassen.

Die übliche Zeiterfassung ist nicht mehr ausreichend, wenn sie sich nur auf das Festhalten von Überstunden beschränkt. Nun soll jeder Arbeitnehmer verpflichtet werden, Zeiterfassungssysteme den Mitarbeitern bereitzustellen, um eine lückenlose Aufzeichnung der Arbeitszeit zu gewährleisten.

Alle EU-Staaten müssten dieses Urteil des Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

Dieses Urteil könnte eine große Auswirkung auf Deutschland haben, da noch längst nicht alle Branchen eine Zeiterfassung durchführen. Wenn große Konzerne in gewohnter Weise ein Zeiterfassungsgerät gleich hinter dem automatischen und abgesicherten Türöffner bereits schon positioniert haben, so können Klein- und Mittelständische Unternehmen diesen Systemanforderungen noch lange nicht nachkommen. War dies bislang auch noch nicht in dieser Form vom Gesetzgeber gefordert gewesen, so wird schon bald in naher Zukunft diese Lücke von jedem Arbeitgeber geschlossen werden müssen.

Zeiterfassungsgeräte sind heutzutage für jeden erschwinglich.

Wenn man an die Zeiterfassungssysteme der Vergangenheit denkt, so wird es dabei schon manch einem Arbeitgeber etwas mulmig. Verbindet man doch gleich seine Vorstellungen mit einem kostenintensiven System, das auch noch ein entsprechendes Lohnprogramm fordert. Dabei gibt es heute schon Zeiterfassungsgeräte in der unteren Kostenregion, die auch leicht zu bedienen sind und einen Import nach Excel oder DATEV zulassen.